Gesetzlicher Rahmen

Bauwerksbuch in Wien · Was § 128a Wiener Bauordnung verlangt.

§ 128a der Wiener Bauordnung schreibt für viele tausend Wiener Gebäude die Erstellung eines Bauwerksbuches vor. Die Eckpunkte auf einer Seite, ohne Juristen-Deutsch.

Pflicht und Fristen

Wer muss bis wann?

Verpflichtet ist die Eigentümerin oder der Eigentümer beziehungsweise die Miteigentümer eines Gebäudes. Ist eine Hausverwaltung bestellt, führt diese das Bauwerksbuch.

Ausgenommen sind Kleingartenhäuser, Kleingartenwohnhäuser und Gebäude mit einer bebauten Grundfläche von höchstens 50 m².

2027
bis 31.12.2027 für alle Gebäude, die vor dem 1.1.1919 errichtet wurden
§ 128a
Abs. 3 Z 1
2030
bis 31.12.2030 für Gebäude, die zwischen 1.1.1919 und 1.1.1945 errichtet wurden
§ 128a
Abs. 3 Z 2
Neubau
bis zur Fertigstellungsanzeige für Neu-, Zu- und Umbauten gemäß § 60 Abs. 1 lit. a
§ 128a
Abs. 2
§ 128a Abs. 4

Was im Bauwerksbuch enthalten sein muss.

Das Bauwerksbuch ist elektronisch zu führen und der Behörde auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen (§ 128a Abs. 5).

Wer das darf

Berechtigte Ersteller und Prüfer.

  • Ziviltechniker
  • Gerichtlich beeidete Sachverständige für das einschlägige Fachgebiet
  • Nach Berufsausübungsvorschriften Berechtigte
Unabhängigkeit (§ 128a Abs. 2 und 3)

Der Erstellende muss von Bauwerber, Bauführer und Eigentümer verschieden sein und in keinem Dienst- oder Organschaftsverhältnis zu diesen Personen stehen. Dasselbe gilt für die prüfende Person.

§ 128c

Die Bauwerksbuchdatenbank.

Seit 1.7.2024 ist das erstellte Bauwerksbuch in der Datenbank der Stadt Wien zu registrieren. Die Registrierung darf von jeder Person durchgeführt werden, in der Praxis übernimmt das die Hausverwaltung oder die erstellende Person.

Wichtig: Das Bauwerksbuch selbst wird nicht hochgeladen. Nur die untenstehenden Daten und Bestätigungen.

Anzugeben sind
  • Datum der Erstellung des Bauwerksbuches
  • Elektronisch signierte Erstellbestätigung
  • Datum der erstmaligen Überprüfung nur bei Bestandsbauwerken
  • Vom Prüfer unterfertigte Prüfbestätigung nur bei Bestandsbauwerken
Nächster Schritt

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